LEIDENSCHAFTLICHE FOTOGRAFIN MIT VIEL 
  LIEBE ZUM DETAIL. 
  Schön das Du hier auf meiner Seite bist, schau dich gerne um und lass dich verzaubern.
 
  
 
     AGB IMPRESSUM   
 
 
  © 2014 AlineScholzeFotografie | AS Kreativ Design | WebShapDesigns
 
  
 
   
   
 
 
 
 
 
 
 
  Aline Schwarzbach Weberstraße 5, 02727 Neugersdorf
  Handy: 0173/ 699 3800     E-Mail: info@alinescholzefotografie.de    Web: www.alinescholzefotografie.de
 
 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Aline Scholze Fotografie
  I. Allgemeines
  Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
  wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden
  oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
  II. Urheberrecht
  Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
  Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch
  des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die private Nutzung der Bearbeiteten Bilder beinhaltet 
  ausdrücklich die
  Nutzung im Rahmen einer privaten Homepage und sozialen Medien.
  (Facebook, Instagram, Bewerbungen, Fotoabzüge, Fotogeschenke etc. ...)
  Dem Kunden ist es strengstens untersagt die Fotos selbst nachzubearbeiten oder zu verändern, ebenso ist es nicht gestattet die Bilder die sie in der 
  Online
  Galerie zur Auswahl erhalten, im Netz zu veröffentlichen. Bei Nichteinhalten werden strafrechtliche Schritte eingeleitete.
  Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  Der Besteller hat, laut § 60 Urheberrechtsgesetz, kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn die entsprechenden 
  Nutzungsrechte nicht
  übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf,
  sofern nicht anders vereinbart, als Urheber genannt werden.
  Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung.
  Der Fotograf ist mit einer Einverständnisserklärung (schriftlich oder mündlich) berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu
  verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
  Die Roh- Daten bleiben Eigentum den Fotografen, eine Herausgabe der Roh- Daten erfolgt grundsätlich nicht.
  III. Vergütung
  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen
  gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
  Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  Die Kosten sind am Tag des Shootings zu bezahlen, wird eine Rechnung gleichwertiger Zahlungsaufforderun ausgestellt worden,
  ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vom Kunden zu begleichen.
  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
  IV. Haftung
  Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, inbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, 
  Filme, Displays,
  Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert 
  hinausgehender
  Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  Der Fotograf verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
  die Fotos nach 1 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober
  Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
  Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine
  Erfüllungsgehilfen nicht.
  Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller
  des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder
  grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  Die Versendung von Filmen, Fotos und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die
  Bilder als mangelfrei angenommen. Weitere Beanstandungen und Wünsche sind danach mit einem Honorar zu vergüten.
  Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen, dem Fotografen seine Bildwünsche zur Bearbeitung sowie der Ausdrucke mitzuteilen.
  Wird diese Dürchführung innerhalb der 30 Tage aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das 
  Honorar des
  Fotografen entsprechend, der Fotograf erhält ebenso für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  V. Nebenpflichten
  Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen eine online Galerie zur Verfügung zu stellen und nach erhalt der
  gewünschten Bilder zur bearbeitung, diese innerhalb 30 Tagen fertig zu liefern.
  Die Online Galerie steht dem Kunden 30 Tage zur Verfügung, innerhalb dieser Frist verpflichtet sich der Aufraggeber sich die
  Bilder seiner Wahl auszusachen. Danach wird der Link aufgrund Speicherplatz vom Fotografen gelöscht.
  Kann der Kunde diese Frist ohne erklärbaren Grund nicht einhalten muss er mit
  Wartungskosten von 30,00 € rechnen.
  VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
  Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
  während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
  Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des
  vereinbarten Honorars zu.
  Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt
  oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober
  Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  VII. Datenschutz
  Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf
  verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  VIII. Schlußbestimmungen
  Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
  Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
  Gutscheine
  Der Gutschein verfällt nicht, jedoch wird er auf den aktuellen Preis angepasset und der Kunde muss evtl. noch eine Summe dazu zahlen. Der 
  Gutschein kann nicht in Bar ausgezahlt werden.
 
 
   
 
 
   
 
  
 
  
 